Pensionsalter
Ich witzel ja immer wieder mal, dass ich vermutlich keine Pension erhalte. Heute aber weiß ich, das wird wirklich eng.... Nämlich, ob ich den Pensionsantritt überhaupt erlebe.
1992 wurde bereits eine schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten beschlossen (Bundesverfassungsgesetz).
In Klartext heißt das aber: für die ab 02.06.1968 geborenen Versicherten gilt als Anfallsalter generell die Vollendung des 65. Lebensjahres.
Ich habe dann 49 Beitragsjahre... und heute las ich, daß Beamte im Durchschnitt (!) dzt. mit 53 in Pension gehen.
Leute - da rennt was falsch! Ganz gewaltig!
1992 wurde bereits eine schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten beschlossen (Bundesverfassungsgesetz).
In Klartext heißt das aber: für die ab 02.06.1968 geborenen Versicherten gilt als Anfallsalter generell die Vollendung des 65. Lebensjahres.
Ich habe dann 49 Beitragsjahre... und heute las ich, daß Beamte im Durchschnitt (!) dzt. mit 53 in Pension gehen.
Leute - da rennt was falsch! Ganz gewaltig!
Nehalennia - 16. Dez, 23:36