§6 Abs 1 Z 11 lit b UstG von 1994
kann und will ich nicht mehr hören!
Da legt mir jemand einen Wisch hin, wo eine bekannte Wirtschaftsprüfungskanzlei bestätigt, dass das Unternehmen und die erhaltenen Leistungen dieses Unternehmens unter diesen Paragraphen fällt und ich zahl drauf.
Hat sich Herr Pröll (oder der damals amtierende Finanzminister) hier irgendetwas dazu ernsthaft überlegt? Leiste ich als steuerpflichtiger Unternehmer (Umsatz über €30.000) und erbringe ich eine unecht steuerbefreite Leistung nach dem besagten Paragraphen, verliere ich das Recht auf Vorsteuerabzug.
Im Klartext: Ich verliere am Jahresende den Vorsteuerabzug in dem Verhältnis, wie meine unecht steuerbefreiten Leistungen zu den steuerpflichtigen Leistungen gegenüberstehen. Habe ich 10% Anteil unecht steuerbefreiter Leistungen, dann verliere ich im Ausmaß von 10% die Berechtigung, Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Warum sollte ich also Leistungen für öffentliche Schulen oder AMS nahe Betriebe machen? Ist doch aberwitzig...
Noch habe ich das nicht schwarz auf weiß - muß morgen mal den Finanzbeamten bezirzen.
Wenn das aber stimmt, ist es unfassbar, dass so manche Vereine Einzelpersonen weis machen (und das mit Erfolg), dass sie keinerlei Nachteile haben. Unverantwortlich halte ich so was!!
Sollte das grad ein Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungskanzlei lesen, wäre ich für eine Bestätigung (oder ein Dementi) dankbar!
Da legt mir jemand einen Wisch hin, wo eine bekannte Wirtschaftsprüfungskanzlei bestätigt, dass das Unternehmen und die erhaltenen Leistungen dieses Unternehmens unter diesen Paragraphen fällt und ich zahl drauf.
Hat sich Herr Pröll (oder der damals amtierende Finanzminister) hier irgendetwas dazu ernsthaft überlegt? Leiste ich als steuerpflichtiger Unternehmer (Umsatz über €30.000) und erbringe ich eine unecht steuerbefreite Leistung nach dem besagten Paragraphen, verliere ich das Recht auf Vorsteuerabzug.
Im Klartext: Ich verliere am Jahresende den Vorsteuerabzug in dem Verhältnis, wie meine unecht steuerbefreiten Leistungen zu den steuerpflichtigen Leistungen gegenüberstehen. Habe ich 10% Anteil unecht steuerbefreiter Leistungen, dann verliere ich im Ausmaß von 10% die Berechtigung, Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Warum sollte ich also Leistungen für öffentliche Schulen oder AMS nahe Betriebe machen? Ist doch aberwitzig...
Noch habe ich das nicht schwarz auf weiß - muß morgen mal den Finanzbeamten bezirzen.
Wenn das aber stimmt, ist es unfassbar, dass so manche Vereine Einzelpersonen weis machen (und das mit Erfolg), dass sie keinerlei Nachteile haben. Unverantwortlich halte ich so was!!
Sollte das grad ein Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungskanzlei lesen, wäre ich für eine Bestätigung (oder ein Dementi) dankbar!
Nehalennia - 25. Mai, 20:31