SVA - vertragsloser Zustand
"Spannende" Geschichte - als Betroffene versuchte ich in den letzten Tagen, mich über Fakten zu informieren, bevor meine Emotionen endgültig mit mir durchgehen.
Fakt ist:
ASVG Versicherte zahlen 3,82% ihres Monatsbruttogehalts (egal ob 12x, 14x, 16x ausgezahlt - Bemessungsgrundlage ist das Jahresbruttogehalt) für die Krankenversicherung, wobei die Höchstbemessungsgrundlage/Monat 4.110€ beträgt.
Allerdings zahlt der Arbeitgeber nochmals 3,83% - macht in Summe 7,65%.
SV Versicherte zahlen (wiederum nur Krankenversicherung) 7,65 % des Gewinns vor Steuern. Höchstbemessung ist allerdings 4.795€ pro Monat.
Die Prozentsätze erscheinen auf dem ersten Blick ident - am zweiten nicht mehr. EPUs sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Personalunion. Ich zahle also 50% mehr als ein ASVG-Versicherter.
Höchstbemessungsgrenze: erscheint am 1. Blick unterschiedlich, am 2. Blick ident. WGKK Versicherte haben im Schnitt 14 Gehälter, SVA rechnet nur auf 12 Monate. In beiden Fällen ergibt sich die gleiche jährliche Höchstbemessungsgrenze von 57.540,--
Fälligkeiten: SVA Versicherte werden müssen ab dem 3. Jahr Vorauszahlungen leisten, WGKK zahlen immer im Nachhinein.
Leistungen:
hier habe ich zuwenig Einblick. Allerdings 2 Dinge fallen auf:
als SVA Versicherte habe ich 20% Selbstbehalt (bis dato keine erschreckenden Beträge), allerdings zahlt die SVA 80% meiner Kontaktlinsen (inkl. Ust), die WGKK trotz -15 dpt nur 50% (vom Nettobetrag, ohne USt)
Und die SVA Mitarbeiter sind zu 100% freundlicher als WGKK Mitarbeiter.
Aber: sind SVA Versicherte krank, erhalten sie dennoch kein Geld (zumindest als EPU), WGKK Versicherte sehr wohl.
Entscheidet selbst - ich kann mich dem Eindruck nicht entziehen, dass SVA Versicherte das Leben im Rahmen der Krankenversicherung etwas schwerer haben.
Der jetzige Zustand ist eine...... hm.. ich ringe nach Worten... Zumutung. Ich muß nun den Arzt selbst bezahlen und erhalte zu den dzt. (!) Tarifen 80% zurück. Am ersten Blick ändert sich "nur" das Vorstrecken, am 2. Blick liest man aber, dass die Ärztekammer ihren Mitgliedern empfiehlt, um 20% mehr zu verlangen.
Ich zahle eine PFLICHTversicherung, die Leistungen dagegen sind in Schwebe. Komisches Gefühl.
Ich will jetzt weder auf die Ärztekammer noch die SVA losgehen (wobei.. ;-)..., nein nicht heute), aber ich frage mich, warum ein Land mit 8 Mio Einwohner 19!!! verschiedene Krankenkassen hat.
Manche sagen, natürlich gibt es unterschiedliche Preise für unterschiedliche Zielgruppen (entspricht den Wirtschaftsmechanismen), aber: wir reden hier von einer Pflichtversicherung. Das wäre ja so, als würde die Arbeiterkammer für unterschiedliche "Zielgruppen" unterschiedliche Beträge kassieren...
Hoppla, da fällt mir auf, die WKO (auch Pflichtmitgliedschaft) macht das genauso.....
Ich krieg Kopfweh, wenn ich noch länger darüber nachdenke... aua!
Fakt ist:
ASVG Versicherte zahlen 3,82% ihres Monatsbruttogehalts (egal ob 12x, 14x, 16x ausgezahlt - Bemessungsgrundlage ist das Jahresbruttogehalt) für die Krankenversicherung, wobei die Höchstbemessungsgrundlage/Monat 4.110€ beträgt.
Allerdings zahlt der Arbeitgeber nochmals 3,83% - macht in Summe 7,65%.
SV Versicherte zahlen (wiederum nur Krankenversicherung) 7,65 % des Gewinns vor Steuern. Höchstbemessung ist allerdings 4.795€ pro Monat.
Die Prozentsätze erscheinen auf dem ersten Blick ident - am zweiten nicht mehr. EPUs sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Personalunion. Ich zahle also 50% mehr als ein ASVG-Versicherter.
Höchstbemessungsgrenze: erscheint am 1. Blick unterschiedlich, am 2. Blick ident. WGKK Versicherte haben im Schnitt 14 Gehälter, SVA rechnet nur auf 12 Monate. In beiden Fällen ergibt sich die gleiche jährliche Höchstbemessungsgrenze von 57.540,--
Fälligkeiten: SVA Versicherte werden müssen ab dem 3. Jahr Vorauszahlungen leisten, WGKK zahlen immer im Nachhinein.
Leistungen:
hier habe ich zuwenig Einblick. Allerdings 2 Dinge fallen auf:
als SVA Versicherte habe ich 20% Selbstbehalt (bis dato keine erschreckenden Beträge), allerdings zahlt die SVA 80% meiner Kontaktlinsen (inkl. Ust), die WGKK trotz -15 dpt nur 50% (vom Nettobetrag, ohne USt)
Und die SVA Mitarbeiter sind zu 100% freundlicher als WGKK Mitarbeiter.
Aber: sind SVA Versicherte krank, erhalten sie dennoch kein Geld (zumindest als EPU), WGKK Versicherte sehr wohl.
Entscheidet selbst - ich kann mich dem Eindruck nicht entziehen, dass SVA Versicherte das Leben im Rahmen der Krankenversicherung etwas schwerer haben.
Der jetzige Zustand ist eine...... hm.. ich ringe nach Worten... Zumutung. Ich muß nun den Arzt selbst bezahlen und erhalte zu den dzt. (!) Tarifen 80% zurück. Am ersten Blick ändert sich "nur" das Vorstrecken, am 2. Blick liest man aber, dass die Ärztekammer ihren Mitgliedern empfiehlt, um 20% mehr zu verlangen.
Ich zahle eine PFLICHTversicherung, die Leistungen dagegen sind in Schwebe. Komisches Gefühl.
Ich will jetzt weder auf die Ärztekammer noch die SVA losgehen (wobei.. ;-)..., nein nicht heute), aber ich frage mich, warum ein Land mit 8 Mio Einwohner 19!!! verschiedene Krankenkassen hat.
Manche sagen, natürlich gibt es unterschiedliche Preise für unterschiedliche Zielgruppen (entspricht den Wirtschaftsmechanismen), aber: wir reden hier von einer Pflichtversicherung. Das wäre ja so, als würde die Arbeiterkammer für unterschiedliche "Zielgruppen" unterschiedliche Beträge kassieren...
Hoppla, da fällt mir auf, die WKO (auch Pflichtmitgliedschaft) macht das genauso.....
Ich krieg Kopfweh, wenn ich noch länger darüber nachdenke... aua!
Nehalennia - 31. Mai, 21:04